HONORAR

Unser Honorar

Die BIRSLEX Advokatur bietet verschiedene Tarife an. Grundsätzlich werden unsere Leistungen nach Stundenaufwand abgerechnet. Übernimmt jedoch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, so rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung benötigen, jedoch nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden. Gerne klären wir mit Ihnen zusammen einen allfälligen Anspruch ab.

Honorar

Unsere Leistungen rechnen wir nach Zeitaufwand zuzüglich MWST und Auslagen ab. Hierbei kommen je nach Schwierigkeit und Bedeutung der Sache Stundenansätze zwischen CHF 250.- bis 350.- zur Anwendung. Zu Beginn des Mandats wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, in welcher die detaillierten Bestimmungen festgehalten werden.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit diversen schweizerischen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Sie können einen Streitfall entweder selbst direkt bei der Versicherung anmelden und uns als Wunschvertretung wählen oder uns beim Erstgespräch die Police bekannt geben. Wir klären danach eine Deckung durch die Versicherung ab.

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Sie verfügen nicht über die wirtschaftlichen Mittel, um sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin leisten zu können? Dann ist es möglich, dass der Kanton die Kosten unter gewissen Bedingungen übernimmt. Ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben, hängt insbesondere von Ihrer finanziellen Situation sowie der rechtlichen Komplexität der Angelegenheit ab.

Recht. Regional.

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